1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Merle Bondar Photography und seinen Angestellten durchgeführten/angebotenen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB dienen der Regelung der Inhalte des Auftrages. Änderungen oder
Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche
ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
ausschließlich diese AGB des Fotografen gelten. Andere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
3. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
1. Der Kunde bestätigt volljährig zu sein oder eine schriftliche Erlaubnis eines
Erziehungsberechtigten zu besitzen.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
3. Der Fotograf verpflichtet sich innerhalb 14 Tagen dem Auftraggeber eine
Bildauswahl in Form einer Onlinegalerie zukommen zu lassen. Diese Bilder sind in ihrer Auflösung stark reduziert und enthalten alle ein Wasserzeichen. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, diese Vorschaubilder zu verwenden,
vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen. Hat der Auftraggeber seine Auswahl
getroffen, kann es weitere 8-10 Wochen benötigen, bis die fertigen Produkte an den Kunden übergeben werden können.
4. Eine Rechtsverbindlichkeit über den Auftrag wird mit Buchung eines
Fotoshootings oder kauf eines Gutscheines rechtswirksam. Die AGB gelten damit als akzeptiert.
1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder ein vereinbarter Festpreis erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Requisiten, etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar oder EC Kartenzahlung zu
begleichen oder werden mindestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin auf das Bank- oder PayPal Konto des Fotografen überwiesen. Nachbestellungen erfolgen per Vorauskasse. Der Auftrag wird mit erfolgreichem Zahlungseingang bearbeitet.
Ratenzahlungen in allen Bereichen sind nach Absprache möglich.
3. Das Honorar ist spätestens binnen eine Woche nach Rechnungseingang zu
zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Mahnspesen und die
Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Artikel Eigentum des Fotografen.
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Daten, etc. haftet der Fotograf –
wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Originale sorgfältig mindestens 1 Jahr. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Lichtbilder nach 1 Jahr nach Beendigung des Auftrags zu vernichten. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, digitalen Medien, etc. beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer
Lichtbilder. Weitere Ansprüche entfallen.
3. Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort und übernimmt jede
Verantwortung – vor, während und nach dem Shooting.
4. Der Auftraggeber, sowie weitere Teilnehmer verfügen über eine gültige
Haftpflichtversicherung.
5. Für Schäden, welche beim Übertragen der Fotos auf einen Computer entstehen
können, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
6. Der Fotograf haftet nicht für eine verzögerte oder nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen in Folge von Gründen/Ereignissen, die außerhalb seines
zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
7. Der Fotograf haftet für Mängel der Fotografien nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
8. Die Zusendung und Rücksendung von Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Auftraggebers.
9. Der Veranstalter, sowie der Inhaber des Veranstaltungsortes haftet nicht für
Diebstähle, Schäden an Teilnehmern und/oder dessen Tier, Material, Gerätschaften sowie an verlorenen Gegenständen des Teilnehmers während der Veranstaltung.
1. Dem Fotografen ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
2. Den Aufwand der Retusche bestimmt der Fotograf selbst.
3. Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil des Fotografen und ist damit
einverstanden, dass seine Fotografien in einem ähnlichem Stil bearbeitet werden.
4. Die Fotografin stellt spezielle Halfter und Halsbänder zur Verfügung, um die Tiere während des Shootings zu sichern. Dieses Equipment kann später nachträglich im Bildbearbeitungsprogramm entfernt werden. Sollten andere Befestigungsarten genutzt werden ist die Fotografin nicht verpflichtet, diese ebenfalls zu retuschieren.
Die Fotografin übernimmt keine Haftung bei der Nutzung ihrer Halfter/Halsbänder.
5. Retuschearbeiten, die über die übliche Bearbeitungszeit der Fotografin reichen,
oder einen besonders hohen Aufwand benötigen, können mit einer zusätzlichen
Gebühr berechnet werden.
1. Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den
eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es gilt ein privates
Nutzungsrecht. Andere Nutzungsarten sind schriftlich festzuhalten.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
4. Der Auftraggeber hat kein Recht, Fotografien zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
5. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist der Fotograf,
als Urheber des Lichtbildes zu nennen.
6. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe unbearbeiteter
Lichtbilder erfolgt grundsätzlich nicht.
7. Eine Teilnahme an Wettbewerben und sonstigen Gewinnspielen mit den
Lichtbildern ist nicht gestattet.
8. Es ist nicht gestattet Fotoabzüge oder ähnliche Print-Produkte zu vervielfältigen.
Veröffentlichungen in Print und Web sind ausschließlich mit digital erworbenen
Bildern zu tätigen.
9. Das nachträgliche Bearbeiten der Lichtbilder durch den Kunden ist nicht gestattet.
Dies beinhaltet ebenso “Fotofilter” von Social Media Plattformen, wie z.B. Facebook, Instagram, etc.
10. Der Fotograf behält sich vor, bei Missachtung des Urheberrechts eine
Vertragsstrafe in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen. Es kann zusätzlich eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erfolgen.
1. Um die Kosten für alle Kunden möglichst gering zu halten, verzichtet der Fotograf auf die teure Produktion von Werbebildern und behält sich vor, gefertigte Lichtbilder des Shootings zu veröffentlichen. Bilder von und mit Tieren werden ebenfalls
kommerziell genutzt. Bei Fotografien, auf denen Personen zu erkennen sind, hat der Kunde die Möglichkeit zu widersprechen. In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 20 %.
2. Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte eines Shootings mit mehreren
Personen oder einer Veranstaltung/Hochzeit, bestätigt der Auftraggeber alle
teilnehmenden Personen vorab darüber aufgeklärt zu haben. Der Fotograf kann
hierfür nicht haftbar gemacht werden.
3. Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte für Minderjährige bestätigt der
Auftraggeber, der rechtliche Erziehungsberechtigte des/der Minderjährigen zu sein und weitere Erziehungsberechtigte darüber aufgeklärt zu haben.
1. Sollte ein Projekt nicht vollständig abgeschlossen werden können (z.B. Todesfall, Krankheit, etc.) , so wird trotzdem der volle vereinbarte Betrag fällig. Es liegt im Ermessen der Fotografin dem Kunden einen Nachlass zu gewähren.
1. Von keinem am Shooting teilnehmenden Tier ist Gefahr auszugehen.
2. Jedes Tier verfügt über eine gültige Haftpflichtversicherung.
3. Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort. Alle durchgeführten Kompositionen des Tieres vor, während und nach dem Shooting verantwortet der Auftraggeber selbst. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz von speziellen Shootinghalftern und -leinen.
1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder einer von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen der Kunde der Fotografin
Merle Bondar Photography – Merle Bondar – Zur Bünd 17 –29320 Hermannsburg – info@merlebondar.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag innerhalb der 14 Tages
Frist widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet
(Ausnahme: PayPal Gebühren). Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn er die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt selbst die Kosten für die Warenrücksendung.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
4. Höhe der anfallenden Kosten bei Fotoshooting-Stornierungen:
– 4 Wochen vor dem Termin: 25%
– 2 Wochen vor dem Termin 50%
– 1 Woche vor dem Termin: 75%
Es steht dem Kunden frei einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
5. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen, so muss er die
Mehrkosten tragen. Der Fotograf behält den Anspruch auf Vergütung für bereits
begonnene Arbeiten.
6. Sollten digitale Fotografien durch den Auftraggeber selbst entwickelt/gedruckt
werden, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen
werden.
7. Bei Neuproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farb-/Helligkeitsdifferenzen gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
8. Ein Widerruf von Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechten ist jederzeit möglich.
9. “TFP-Shootings” haben nur in besonderen Fällen einen Anspruch auf Widerruf
des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes.
Ein Widerruf des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes bei TFP Shootings kann nur erfolgen, wenn besondere Gründe vorliegen, z.B. wenn der Auftraggeber in seinem Alltag durch die Fotos beeinträchtigt wird, Todesfall, etc. – Gegebenenfalls stellt der Fotograf alle unentgeltlich gelieferte Leistungen nachträglich in Rechnung.
10. Bereits veröffentlichte/verkaufte Lichtbilder können nicht berücksichtigt werden.
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Celle
2. Durch den vorliegenden Vertrag entsteht kein Arbeitsverhältnis.
3. Es gilt das deutsche Recht.
4. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen
weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.